Die Gemeinde Wutha-Farnroda bietet den Eltern zur Betreuung ihrer Kinder im Alter vom vierten Lebensmonat bis Schuleintritt eine integrative Kindereinrichtung mit Krippe sowie drei gut ausgestattete Kindergärten in Farnroda, Mosbach und Schönau an.
In der integrativen Kindereinrichtung sind acht Plätze für die Betreuung und Förderung von Kindern mit einer Behinderung bzw. drohenden Behinderung enthalten.
Ab dem 1. April 2011 sind folgende Benutzungsgebühren gültig:
a) Kinderkrippe
1. Kind ganztags 140,00 €
1. Kind halbtags 95,00 €
2. Kind ganztags 130,00 €
2. Kind halbtags 88,00 €
3. Kind ganztags 120,00 €
3. Kind halbtags 81,00 €
4. Kind ganztags 110,00 €
4. Kind halbtags 74,00 €
Jedes weitere Kind wie 4. Kind
b) Kindergarten
1. Kind ganztags 95,00 €
1. Kind halbtags 65,00 €
2. Kind ganztags 85,00 €
2. Kind halbtags 58,00 €
3. Kind ganztags 75,00 €
3. Kind halbtags 51,00 €
4. Kind ganztags 65,00 €
4. Kind halbtags 44,00 €
Jedes weitere Kind wie 4. Kind
Die 2. Änderungssatzung finden sie unter Rathaus/ Ortsrecht
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| Weitere Infos (extern): Kindergarten-Recht des Freistaates Thüringen |
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| Kindertageseinrichtungssatzung | |
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| Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung | |
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| 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungenfür Kinder | |
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| 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungenfür Kinder | |