Nachfolgend unserer Gemeindeobjekte, die für die verschiedensten Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Grundlage bildet die am 4. Dezember 2003 vom Gemeinderat beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen der Gemeinde.
Die Entgelte finden Sie in der Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen.
Nachzulesen im Amtsblatt 1/ 2010 oder unter Rathaus\ Ortsrecht.
Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen