3G-Regeln bei allen Behördenterminen in der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda
3G-Regeln in gemeindlichen Liegenschaften
3G-Pflicht bei allen Behördenterminen in der Gemeindeverwaltung Wutha-Farnroda
In allen gemeindlichen Liegenschaften gilt ab Mittwoch, 24.11.2021, die sogenannte 3G-Pflicht:
Damit haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang. Davon betroffen sind beispielsweise das Verwaltungsgebäude, der Bauhof, die Bibliothek und die Kindereinrichtungen.
Die 3G-Regel besagt, dass Zutritt nur für geimpfte, genesene und für negativ auf das Coronavirus getestete Personen erlaubt ist.
Die entsprechenden Nachweise werden am Eingang durch die Beschäftigten kontrolliert. Die negativen Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein – vor Ort ist es zudem nicht möglich einen Corona-Schnelltest durchzuführen.
Weiterhin gilt beim Besuch der Verwaltung eine generelle Maskenpflicht in den gemeindlichen Liegenschaften.
Wutha-Farnroda, 24.11.2021
Schlothauer
Bürgermeister