Ortsrecht und Satzungen,
sowie Verordnungen des Freistaates Thüringen

Nachfolgend finden Sie alle gültigen Satzungen der Gemeinde Wutha-Farnroda systematisch geordnet sowie Hinweise zum Ortsrecht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Abteilungen.

Am Ende dieser Seite finden Sie einzelen Verordnungen des Freistaates Thüringen.

Allgemeine Satzungen

Nähere Informationen erfragen Sie bitte bei den zuständigen Mitarbeitern.

Ordnungsrechtliche Satzungen

In der Gemeinde Wutha-Farnroda einschließlich der Ortsteile werden keine Straßenreinigungsgebühren erhoben. Wie in vielen anderen ländlich geprägten Kommunen übernehmen hier die Anlieger die Reinigung der öffentlichen Flächen vor ihren bebauten oder unbebauten Grundstücken. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Wutha-Farnroda, welche im Jahr 1995 vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Hier verkürzt die wichtigsten Regelungen:
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf
- die Gehwege, Straßenrinnen (Rinnsteine) und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,    
- Fahrbahnen einschl. Radwege, Standspuren, Parkplätze,
- Böschungen, Grünstreifen, Stützmauern und Ähnliches.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen nötig machen, sind die Straßen in regelmäßigen Abständen vorzugsweise am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

Den genauen Wortlaut der Straßenreinigungssatzung finden Sie in der nachfolgenden Satzung.